Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 936/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 31.08.2010 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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