Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 114/11 NZB

Tenor

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.06.2011 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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