Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 35/10

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 5) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 03.03.2010 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen.


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