Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1332/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.05.2011 geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L beigeordnet.


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