Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 2115/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.11.2011 - S 44 AS 196/11 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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