Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 91/12 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.12.2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen