Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 719/12 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.04.2012 geändert. Der Antrag der Antragsteller auf Erlass einer Regelungsanordnung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 19.03 bis 03.04.2012 wird abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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