Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1855/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2011 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab dem 12.04.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt G, C, beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen