Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 183/12 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.04.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen