Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 1689/12 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.07.2012 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren ab 01.06.2012 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T, J, bewilligt. Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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