Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 311/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.01.2013 geändert. Dem Kläger wird ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung von Rechtsanwalt O, N, bewilligt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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