Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 323/13 B

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 08.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen