Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1328/13 B ER RG

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 10.07.2013 - L 19 AS 1047/13 B ER wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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