Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1062/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.04.2013 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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