Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1177/13 B

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.05.2013 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.