Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1501/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1), 2), 5) und 6) wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.08.2013 geändert.

Dem Antragssteller zu 1), der Antragstellerin zu 2), dem Antragsteller zu 5) und der Antragstellerin zu 6) wird Prozesskostentenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren ab dem 31.07.2013 ohne Berücksichtigung des Tätigwerdens des beigeordneten Rechtsanwalts im Erörterungstermin am 31.07.2013 bewilligt und Rechtsanwalt I, Lünen beigeordnet.


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