Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 R 1000/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.10.2012 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.755,51 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 1.755,51 EUR festgesetzt.


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