Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1516/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 31.07.2013 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ab dem 08.12.2011 ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt Q, J, beigeordnet.


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