Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 2157/13 B

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14.01.2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren zu erstatten. Die Beschwerde zum Bundessozialgericht wird zugelassen.


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