Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 64/13 B ER

Tenor

1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Streitwert für das Verfahren L 11 KA 64/13 B ER wird auf 1.568,45 EUR festgesetzt.


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