Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 SO 396/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.08.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Bevollmächtigten bewilligt und Rechtsanwalt L, B, zu ihrer Vertretung beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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