Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1439/14 B ER und L 7 AS 1559/14 B

Tenor

Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 03.07.2014 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten


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