Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1361/14 B

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.07.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.


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