Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 75/09 ZVW

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.09.2007 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten vom 22.11.2006 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen.


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