Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 13 VG 47/16

Tenor

Die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 06.02.2013 - L 10 (6) VG 13/08 - wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen