Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 18 KN 58/17 B

Tenor

Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.7.2017 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.


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