Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 453/17 B

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.05.2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.05.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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