Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 192/16

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.08.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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