Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 13 SB 118/19 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.03.2019 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund für die Zeit ab 15.01.2018 (= Eingang der vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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