Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 92/19 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 02.01.2019 geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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