Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 SB 285/19 B

Tenor

Die Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.06.2019 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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