Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1660/19 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 07.08.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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