Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 525/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 03.03.2020 aufgehoben. Der von Rechtsanwalt Dr. T gestellte Antrag auf Aufhebung seiner Beiordnung zum Rechtsstreit wird abgelehnt.


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