Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 16/20 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 09.01.2020 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.986,04 Euro festgesetzt.


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