Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1492/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 04.09.2020 geändert. Den Klägern wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A, X, beigeordnet.


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