Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1625/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger zu 2) und 3) wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.10.2020 geändert. Den Klägern zu 2) und 3) wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C, L, beigeordnet.


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