Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1479/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.09.2020 geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H, C, beigeordnet. Als Kostenbeteiligung der Klägerin werden monatliche Raten iHv 97 €, erstmals zu zahlen für den Monat Mai 2021 und fällig jeweils am Ersten des Folgemonats, festgesetzt. Die Zahlungen sind an die Landeskasse zu leisten.


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