Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1240/22 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.08.2022 geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt R aus J beigeordnet.


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