Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 AS 1526/22 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.09.2022 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.


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