Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 R 86/23 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 14.12.2022 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen