Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 18 R 1044/21

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 17.11.2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens unter Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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