Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 924/24 B

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 05.06.2024 wird als unzulässig verworfen.

Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


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