Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KR 400/24

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 21.06.2024 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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