Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 AS 1416/24 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin zu 1) werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Duisburg vom 18.09.2024 und vom 11.10.2024 aufgehoben.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) im Beschwerdeverfahren trägt die Landeskasse.


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