Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 AS 1371/24 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.09.2024 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.


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