Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 30/25 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 02.02.2025 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 30.01.2024 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.05.2024 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 47.321,66 Euro festgesetzt.


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