Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1358/24 B

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.09.2024 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen