Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1643/24 B

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.10.2024 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen