Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 SF 322/24 EK AS PKH

Tenor

Der Antragstellerin wird für eine beabsichtigte Klage auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer des vor dem Sozialgericht Detmold unter dem Aktenzeichen S 8 AS 1141/19 geführten Gerichtsverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F. aus W. bewilligt, soweit die Klage auf Zahlung einer Entschädigungssumme von 700 Euro nebst Zinsen gerichtet ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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