Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 71/25 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.03.2025 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.


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